Coronavirus-Impfverordnung

Wichtige Information:


Mit Ablauf des 7. April 2023 endet die Coronavirus-Impfverordnung zur Erbringung der COVID-19-Schutzimpfung und damit auch die Zuständigkeit des Bundes für die Vergütung der Impfleistung.


Eine Anforderung der finanziellen Mittel beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) kann nicht mehr erfolgen, dadurch ist eine Korrektur stornierter Meldebelege ausgeschlossen. 


Seit dem 1. Mai 2023 ist das Abrechnungsportal für mobile Impfteams deaktiviert.


Das Meldeportal ist ausschließlich für die Dokumentationseinsicht geöffnet. Eine Abrechnungen der Impfleistungen ist nicht mehr möglich!


Coronavirus-Impfverordnung


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